Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ruhen und Erlöschen der Grundversorgung

Für die Dauer einer Anhaltung ruht die Grundversorgung. Sie endet mit Entfall der Voraussetzungen für die Gewährung nach oder durch Verzicht der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers.