Ruhen und Erlöschen der Grundversorgung
Für die Dauer einer Anhaltung ruht die Grundversorgung. Sie endet mit Entfall der Voraussetzungen für die Gewährung nach oder durch Verzicht der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhen und Erlöschen der Grundversorgung
Für die Dauer einer Anhaltung ruht die Grundversorgung. Sie endet mit Entfall der Voraussetzungen für die Gewährung nach oder durch Verzicht der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers.