Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stellung des Gemeindeverbandes

Dem Gemeindeverband kommt hinsichtlich der ihm übertragenen Angelegenheiten dieselbe Stellung zu, wie sie den Gemeinden hinsichtlich dieser Angelegenheiten zukommt, wenn sie keinen Gemeindeverband bilden.