Verwaltungsübertretungen
Eine Verwaltungsübertretung begeht und wird mit Geldstrafe bis zu 2.200 € bestraft, wer
1. eine nur vorübergehende, mehr als geringfügige Verringerung des Bewuchses in der Kampfzone des Waldes ohne die erforderliche Bewilligung vornimmt ();
2. einem gemäß erlassenen Weideverbot zuwiderhandelt;
3. Holz entgegen den Bestimmungen der und 8 bringt oder lagert;
4. seiner Räumungsverpflichtung gemäß nicht oder nicht gehörig nachkommt.
Gegenstände, die den Bestimmungen der , 7, 8 und 9 zuwider gewonnen, gebracht, gelagert oder nicht geräumt wurden, oder deren Erlös können für verfallen erklärt werden. Der Erlös von der Gemeinde gemäß beseitigter und verfallener Gegenstände fließt derselben zu.
