Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsübertretungen

Eine Verwaltungsübertretung begeht und wird mit Geldstrafe bis zu 2.200 € bestraft, wer

1. eine nur vorübergehende, mehr als geringfügige Verringerung des Bewuchses in der Kampfzone des Waldes ohne die erforderliche Bewilligung vornimmt ();

2. einem gemäß erlassenen Weideverbot zuwiderhandelt;

3. Holz entgegen den Bestimmungen der und 8 bringt oder lagert;

4. seiner Räumungsverpflichtung gemäß nicht oder nicht gehörig nachkommt.

Gegenstände, die den Bestimmungen der , 7, 8 und 9 zuwider gewonnen, gebracht, gelagert oder nicht geräumt wurden, oder deren Erlös können für verfallen erklärt werden. Der Erlös von der Gemeinde gemäß beseitigter und verfallener Gegenstände fließt derselben zu.