Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 21. Dezember 2013 in Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 57/2015 tritt mit 10. Juli 2015 in Kraft.

(3) Die bis 9 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2016 treten mit 20. Oktober 2016 in Kraft.

(4) Die Zulässigkeit des Abschlusses von Finanzgeschäften gemäß wird durch diese Verordnung nicht berührt.