Koordination mit Aufgaben des Rauchfangkehrers
nach dem Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Mit den Kehrungen gemäß sind die nach Maßgabe des und 3 des Luftreinhaltegesetzes für Heizungsanlagen vom Rauchfangkehrer vorzunehmenden Überwachungsaufgaben zu verbinden.
