Ring des Landes Salzburg
(1) Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen.
(2) Der Ring soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ring des Landes Salzburg
(1) Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen.
(2) Der Ring soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.