Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verleihungsvorschläge

Verleihungsvorschläge können erstatten:

1. zur Verleihung des Ehrenzeichens des Landes:

a) die Bezirksverwaltungsbehörden,

b) jede Person, insbesondere auch die Gemeinden und die gesetzlichen beruflichen Vertretungen;

2. zur Verleihung der Medaille für Verdienste um die Gemeinde:

die Gemeinden;

3. zur Verleihung des Lebensrettungs-Verdienstzeichens:

a) die Bezirksverwaltungsbehörden,

b) jede Person, insbesondere auch die Gemeinden;

4. zur Verleihung der Feuerwehr- und Rettungsmedaille:

a) die Bezirksverwaltungsbehörden,

b) die Gemeinden,

c) der Landesfeuerwehrverband,

d) der Landesverband einer Rettungsorganisation;

5. zur Verleihung des Verdienstzeichens für besonderen Hilfseinsatz:

a) die Bezirksverwaltungsbehörde,

b) die Gemeinde,

c) die Einsatzorganisationen;

6. zur Verleihung des Pro Caritate-Verdienstzeichens:

a) die Bezirksverwaltungsbehörden,

b) jede Person.