Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben des Fonds

(1) Dem Fonds obliegen folgende Aufgaben:

1. umfassende Wahrnehmung der Angelegenheiten der Brandverhütung im Land Salzburg;

2. Beratung und Unterstützung der Behörden bei der Ausarbeitung und Vollziehung von Vorschriften auf dem Gebiet der Brandverhütung;

3. allgemeine Beratung von Feuerversicherungsunternehmen auf dem Gebiet der Brandverhütung, wenn diese zum Aufwand des Brandverhütungsfonds beitragen ();

4. Aufklärung und allgemeine Beratung über Entstehungs- und Ausbreitungsursachen von Bränden sowie über Brandverhütungsmaßnahmen;

5. Erstellung von Gutachten und Entsendung von Sachverständigen für verwaltungsbehördliche Verfahren, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und den ordentlichen Gerichten;

6. Entsendung von Sachverständigen für Feuerbeschauen nach den Vorschriften der Feuerpolizeiordnung;

7. Abnahme, Überprüfung und Revision von brandschutztechnischen Einrichtungen und Anlagen;

8. Schulung von Personen, die mit Aufgaben der Brandverhütung betraut sind;

9. statistische Erfassung und Auswertung von Bränden in Salzburg.

(2) Von den Aufgaben des Fonds ausgenommen sind die behördlichen Angelegenheiten der Brandverhütung.