Einfangen von Bienenschwärmen
Bienenschwärme dürfen nur nach Maßgabe der Bestimmungen des § 384 ABGB eingefangen werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Einfangen von Bienenschwärmen
Bienenschwärme dürfen nur nach Maßgabe der Bestimmungen des § 384 ABGB eingefangen werden.