Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

(1) Das Schutzgebiet gliedert sich in die im beschriebene Altstadt (Schutzzone I) und die im beschriebenen Gründerzeitgebiete (Schutzzone II).

(2) Die Grenzen der Schutzzone I und der Schutzzone II sind in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage festgelegt.