Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben in allgemeinen gesundheitspolitischen Belangen

Der Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1. die (Weiter-) Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;

2. die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;

3. die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;

4. die Mitwirkung am Auf- und Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur auf Landesebene;

5. die Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung;

6. die Analyse und Evaluierung der epidemiologischen Auswirkungen bestehender und zukünftiger Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen gemäß Art 38 der Vereinbarung.