6. Teil
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Der Fonds und die Bundesgesundheitsagentur sind von allen landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Teil
Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
Der Fonds und die Bundesgesundheitsagentur sind von allen landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.