Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1. hinsichtlich des erster Satz und des Anhangs 1 der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

2. im Übrigen der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betraut.