Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die , 6 Abs 1, 16 Abs 3, 20 Abs 2, 4 und 5, 21 Abs 2, 3, 6 und 7, 23 Abs 1a, 24c Abs 1, 24h Abs 2, 32a, 32b, 34 Abs 1, 34b Abs 1, 35 Abs 1 und 36 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 39/2023 treten mit 1. Mai 2023 in Kraft.

(2) Vor dem 1. Mai 2023 ausgestellte Wettkundenkarten, die nicht den Anforderungen des entsprechen, dürfen bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 weiterverwendet werden.