Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Ausübungsvorschriften, Pflichten des Wettunternehmers, Anzeigeverfahren, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1. Unterabschnitt

Ausübungsvorschriften, Pflichten des Wettunternehmers

Verbotene Wetten

Wettunternehmer dürfen die folgenden Wetten nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:

1. Wetten mit einem Wetteinsatz von mehr als 500 Euro pro Wettabschluss;

2. Wetten, die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen;

3. Wetten, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen;

4. Wetten, durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden;

5. Wetten auf Wettkämpfe, an welchen ausschließlich Tiere teilnehmen (zB Hunde- oder Pferderennen, Hahnenkämpfe etc);

6. Wetten auf Fußballspiele aus unteren als der jeweils dritthöchsten nationalen Liga;

7. Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Amateure teilnehmen;

8. Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen;

9. Wetten über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits laufenden Ereignisses („Live-Wetten“, Ereigniswetten oder Negativwetten), ausgenommen:

• Wetten auf das (numerische) Zwischenergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines in den Regeln für die betreffende Sportart oder für das betreffende Sportereignis festgelegten (Spiel-)Abschnitts eines laufenden Ereignisses;

• Wetten auf das (numerische) Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines laufenden Ereignisses; und

• Wetten darauf, welche Mannschaft in einem Fußballspiel das nächste Tor erzielt.

10. Wetten auf Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben;

11. Wetten auf aufgezeichnete oder virtuelle Ereignisse und

12. Wetten mit Kindern und Jugendlichen als Wettkunden.