Arten der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung von:
1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);
3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;
4. Wohnbeihilfen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Arten der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung von:
1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);
3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;
4. Wohnbeihilfen.