Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Arten der Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung von:

1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen;

2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);

3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;

4. Wohnbeihilfen.