6. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 – S.WFG 2015, LGBl Nr 23/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 60/2024, mit Ausnahme des und 5 außer Kraft. und 5 tritt mit 1. Jänner 2026 außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
