4. Abschnitt
Amtshilfe, Auskunftspflicht und Datenschutz
Amtshilfe- und Auskunftspflichten
Amtshilfe- und Auskunftspflichten nach diesem Gesetz werden gesondert geregelt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Amtshilfe, Auskunftspflicht und Datenschutz
Amtshilfe- und Auskunftspflichten
Amtshilfe- und Auskunftspflichten nach diesem Gesetz werden gesondert geregelt.