Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Amtshilfe, Auskunftspflicht und Datenschutz

Amtshilfe- und Auskunftspflichten

Amtshilfe- und Auskunftspflichten nach diesem Gesetz werden gesondert geregelt.