Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderbare Wohnnutzfläche für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen

Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung mit einer Wohnnutzfläche über 70 m² ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Dabei sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:

Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden

nahestehenden Personen

Anzahl der Wohnräume

 

für 1-Personenhaushalte

2

 

für 1-Personenhaushalte mit:

  1. a)

    Pflegegeldbezug;

  2. b)

    einem gültigen Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz;

  3. c)

    minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung oder gemeinsamer Obsorgeregelung zweitweise untergebracht werden dürfen;

für die Hausstandsgründung einer Person mit einer zweiten, bisher noch nicht nahestehenden Person zur Begründung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft

für 2- oder 3-Personenhaushalte

3

 

für 4-Personenhaushalte

für wachsende Familien mit bis zu 2 Kindern

für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit zwei Kindern oder mit einem Kind und einer weiteren nahestehenden Person

4

 

für 5-Personenhaushalte

für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit drei Kindern oder mit zwei Kindern und einer weiteren nahestehenden Person

5

 

für jede weitere Person

1 Wohnraum mehr