Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts

Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers bzw einer Auftraggeberin im Sinn des und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das Landesverwaltungsgericht.