Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Verordnung gelten als
1. eigene Zuchtpopulation eines anerkannten Zuchtverbandes oder Zuchtunternehmens: die in ihrem Zuchtbuch oder Zuchtregister eingetragenen oder vermerkten Tiere;
2. Nichtzuchttiere: Tiere gemäß Art 2 Z 1 der Verordnung (EU) 2016/1012, die keine Zuchttiere sind;
3. Prüfeinsatz: die Erzeugung einer begrenzten Anzahl von Nachkommen zum Zweck der anschließenden Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung.
