Unwirksamkeit der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
Ansprüche auf Hilfen nach diesem Gesetz können weder übertragen noch gepfändet oder verpfändet werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Unwirksamkeit der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
Ansprüche auf Hilfen nach diesem Gesetz können weder übertragen noch gepfändet oder verpfändet werden.