Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten

Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

(1) Der Tätigkeitsbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers BA und BB umfasst:

1. in einem eigenverantwortlichen Bereich: die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Konzepten und Projekten im Bereich der Arbeit oder Begleitung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, wobei die Aufgaben bei der Diplom-Sozialbetreuerin oder dem Diplom-Sozialbetreuer BB verstärkt und vertieft insbesondere in der Begleitung und Beratung liegen;

2. im Übrigen:

a) bei der Diplom-Sozialbetreuerin oder dem Diplom-Sozialbetreuer BA: die pflegerischen Befugnisse als Pflegeassistentin oder als Pflegeassistent nach dem GuKG;

b) bei der Diplom-Sozialbetreuerin oder dem Diplom-Sozialbetreuer BB: die Unterstützung bei der Basisversorgung gemäß der Anlage; diese Aufgaben dürfen nur unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt werden.

(2) Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:

1. die Durchführung der personenzentrierten Lebensplanung;

2. die Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der basalen Pädagogik (zB basale Stimulation, basale Kommunikation, basale Aktivierung);

3. die Anwendung unterstützender, erweiternder und alternativer Kommunikationsmittel wie Gebärden und Symbole unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel.