Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Verweisungen auf Bundesrecht

Die in dieser Verordnung und in ihren Anlagen enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:

1. Maß- und Eichgesetz – MEG, BGBl Nr 152/1950; Gesetz BGBl I Nr 66/2021;

2. Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBl II Nr 233; Verordnung BGBl II Nr 212/2015.