Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 13/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 44 Abs 1 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012, BGBl I Nr 10, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Auftraggeber gemäß – BVergGVS 2012, BGBl I Nr 10, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 100/2018, haben Bekanntmachungen nach dem BVergGVS 2012, die in den Vollzugsbereich des Landes fallen, im Internet unter der Adresse www.salzburg.gv.at zu veröffentlichen.

(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Verpflichtung zur Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Diese Verordnung tritt mit 27. Februar 2020 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.