Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung an der Verwaltung der Pensionskasse

Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem Pensionskassengesetz.