Mitwirkung an der Verwaltung der Pensionskasse
Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem Pensionskassengesetz.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkung an der Verwaltung der Pensionskasse
Die Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung der Pensionskasse ergibt sich aus dem Pensionskassengesetz.