Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt

Förderungen und Managementplan

Arten der Förderung

Eine Förderung nach diesem Gesetz kann erfolgen durch:

1. die Tragung der Kosten;

2. die Gewährung von Beiträgen und Darlehen;

3. die Gewährung von Zinsenzuschüssen für aufgenommene Darlehen;

4. die Übernahme von Planungsarbeiten.