Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Organisation des Landesverwaltungsgerichtes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes

Im Land Salzburg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg.