Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

1. Abschnitt

Organisation des Landesverwaltungsgerichtes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes

Im Land Salzburg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg.