Besondere Verantwortung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin
Der Bewilligungsinhaber oder die Bewilligungsinhaberin ist für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, der Anordnungen des Bewilligungsbescheides sowie der maßgeblichen gesundheits-, melde-, fremden- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bestimmungen durch die verantwortliche Person () sowie die Personen, die in dem Bordell die Prostitution ausüben, verantwortlich.
