Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Verantwortung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin

Der Bewilligungsinhaber oder die Bewilligungsinhaberin ist für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, der Anordnungen des Bewilligungsbescheides sowie der maßgeblichen gesundheits-, melde-, fremden- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bestimmungen durch die verantwortliche Person () sowie die Personen, die in dem Bordell die Prostitution ausüben, verantwortlich.