4. Abschnitt
Behörden, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Stiftungs- und Fondsbehörde
Stiftungs- und Fondsbehörde ist die Salzburger Landesregierung.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Behörden, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Stiftungs- und Fondsbehörde
Stiftungs- und Fondsbehörde ist die Salzburger Landesregierung.