Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Behörden, Schluss- und Übergangsbestimmungen

Stiftungs- und Fondsbehörde

Stiftungs- und Fondsbehörde ist die Salzburger Landesregierung.