Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit der Gerichte in Stiftungssachen

Ansprüche der Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung sowie Ansprüche gegen die Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung oder der Stiftungssatzung sind gleich anderen privatrechtlichen Ansprüchen gegen die Stiftung im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.