Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Im Rahmen einer Gefährdungsabklärung sind verpflichtet:

1. die Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen sowie sonstige Personen, in deren regelmäßigen Betreuung sich die Kinder und Jugendlichen befinden,

a) zur Auskunftserteilung,

b) zur Vorlage der notwendigen Dokumente und

c) zum Zulassen der Kontaktaufnahme mit den Kindern und Jugendlichen und des Betretens und der Besichtigung von Räumlichkeiten;

2. die nach oder berufsrechtlichen Vorschriften zur Mitteilung verpflichteten Personen zur

a) Auskunftserteilung und

b) Vorlage der notwendigen Dokumente.