Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlöschen der Genehmigung

Die Genehmigung zur Betreuung von Tageskindern erlischt jedenfalls

1. durch Entziehung (), oder

2. nach Ablauf von 5 Jahren

a) ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Betreuung nicht aufgenommen wurde, oder

b) ab der Einstellung der letzten, gemäß angezeigten Betreuungsaufnahme.