Erlöschen der Genehmigung
Die Genehmigung zur Betreuung von Tageskindern erlischt jedenfalls
1. durch Entziehung (), oder
2. nach Ablauf von 5 Jahren
a) ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Betreuung nicht aufgenommen wurde, oder
b) ab der Einstellung der letzten, gemäß angezeigten Betreuungsaufnahme.
