Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung

Die in einzelnen Bestimmungen dieses Abschnitts verwendeten Begriffe „Hauptwohnsitz“, „Wohnsitz“ und „Wohnung“ sind im Sinn der im , 2 und 4 enthaltenen Begriffsbestimmunen zu verstehen.