Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung
Die in einzelnen Bestimmungen dieses Abschnitts verwendeten Begriffe „Hauptwohnsitz“, „Wohnsitz“ und „Wohnung“ sind im Sinn der im , 2 und 4 enthaltenen Begriffsbestimmunen zu verstehen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung
Die in einzelnen Bestimmungen dieses Abschnitts verwendeten Begriffe „Hauptwohnsitz“, „Wohnsitz“ und „Wohnung“ sind im Sinn der im , 2 und 4 enthaltenen Begriffsbestimmunen zu verstehen.