Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Antragsunterlagen

(1) Ein Antrag auf Erteilung einer Konzession hat alle zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des erforderlichen Angaben nach Maßgabe von allfälligen weiteren Festlegungen in der Bekanntmachung () zu enthalten. Im Antrag sind der wirtschaftliche Eigentümer mit beherrschendem Einfluss (), die Aufsichtsratsmitglieder (), der/die Geschäftsleiter () sowie der Geldwäschebeauftragte () bekannt zu geben.

(2) Dem Antrag sind nach Maßgabe von allfälligen weiteren Festlegungen in der Bekanntmachung () jedenfalls die folgenden Unterlagen anzuschließen:

1. ein Identitätsnachweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis einer jeden im Abs 1 genannten Person;

2. eine Darstellung der bisher ausgeübten Tätigkeiten und von bisher ausgeübten Funktionen als Aufsichtsratsmitglied oder auf der Führungsebene () einer juristischen Person sowie des Orts der Tätigkeits- oder Funktionsausübung aller im Abs 1 genannten Personen;

3. eine Strafregisterbescheinigung sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass kein die Zuverlässigkeit ausschließender Umstand gemäß und Abs 2 vorliegt, einer jeden im Abs 1 genannten Person. Für die Zeiten einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit oder Funktion im Sinn der Z 2 kann die Strafregisterbescheinigung durch eine gesonderte eidesstattliche Erklärung, dass kein die Zuverlässigkeit im Sinn des ausschließender Umstand vorliegt, ersetzt werden;

4. ein Auszug aus dem Firmenbuch sowie aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer oder einem diesem vergleichbaren Register; sowie

5. Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen des .