Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Hauptstück

Glücksspielabgaben des Landes

Höhe des Zuschlags zur Bundesautomatenabgabe

Für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten in Automatensalons wird ein Zuschlag in der Höhe von 150 % des auf das Bundesland Salzburg entfallenden Aufkommens aus der Stammabgabe des Bundes (Bundesautomatenabgabe; ) erhoben.