Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteistellung

Im Verfahren zur Eintragung von Fischereirechten und zur Änderung des Fischereibuchstandes haben neben der Antragstellerin oder dem Antragsteller Parteistellung:

1. natürliche oder juristische Personen, die am Verfahren ein rechtliches Interesse haben;

2. bei der Übertragung eines Fischereirechtes zusätzlich die oder der bisherige Fischereiberechtigte;

3. bei einer Neueintragung eines Fischereirechtes zusätzlich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, auf deren Grundstücken sich das Gewässer befindet, welches vom Fischereirecht umfasst ist;

4. die betroffenen Oberliegerinnen bzw Oberlieger und Unterliegerinnen bzw Unterlieger, wenn in einem Antrag die Grenze abweichend vom Fischereibuchstand angegeben ist.