Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsetzen von Wassertieren, allgemeine Zulassung landesfremder Wassertiere

In Fischteichen ist der Besatz mit landesfremden störartigen Fischen (Acipenseridae), Störhybriden, Graskarpfen (Amur), Silberkarpfen (Tolstolob) und Salmonidenhybriden zugelassen, wenn sie zur Gänze außerhalb des Abflussbereiches eines dreißigjährlichen Hochwasserereignisses liegen.