Anmerkungen im Fischereibuch
Folgende Anmerkungen sind im Fischereibuch einzutragen:
1. die Unterbrechung eines Verfahrens und der Grund dafür;
2. gerichtliche Streitigkeiten über Fischereirechte oder Teile davon;
3. die Zwangsversteigerung eines Fischereirechtes;
4. die Anhängigkeit eines Teilungsverfahrens;
5. die Anhängigkeit eines Grenzfeststellungsverfahrens gemäß des Fischereigesetzes 2002.
