Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anmerkungen im Fischereibuch

Folgende Anmerkungen sind im Fischereibuch einzutragen:

1. die Unterbrechung eines Verfahrens und der Grund dafür;

2. gerichtliche Streitigkeiten über Fischereirechte oder Teile davon;

3. die Zwangsversteigerung eines Fischereirechtes;

4. die Anhängigkeit eines Teilungsverfahrens;

5. die Anhängigkeit eines Grenzfeststellungsverfahrens gemäß des Fischereigesetzes 2002.