2. Abschnitt
Errichtung und wesentliche Änderung von Campingplätzen
Bewilligungsvorbehalt
Die Errichtung und die wesentliche Änderung eines Campingplatzes bedürfen einer Bewilligung der Behörde.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Errichtung und wesentliche Änderung von Campingplätzen
Bewilligungsvorbehalt
Die Errichtung und die wesentliche Änderung eines Campingplatzes bedürfen einer Bewilligung der Behörde.