Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

Der Bergsportführerverband hat neben den sonstigen in diesem Gesetz angeführten Aufgaben insbesondere folgende Aufgaben und Ziele wahrzunehmen:

1. die Erlassung und Änderung seiner Satzung sowie die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags;

2. die Wahl und die Enthebung seiner Organe;

3. die Durchführung von Disziplinarverfahren;

4. die Verwaltung seiner finanziellen Mittel;

5. die Förderung des Bergsportführerwesens;

6. die Förderung des Bergsportwesens im Allgemeinen, insbesondere die Verbreitung und Vertiefung der Kenntnisse des Bergsports in der Bevölkerung;

7. die Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen bei Maßnahmen zur Verhütung von Berg- und Canyoningunfällen;

8. die Zusammenarbeit mit alpinen Vereinen und dem Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband;

9. die Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden und die Förderung der Interessen des Tourismus;

10. die Pflege der Gemeinschaft, die Anhaltung der Mitglieder zur Pflichterfüllung und zur Wahrung des Standesansehens.