Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderung der Wiederverwendung

Die Gemeinde soll, allenfalls gemeinsam mit anderen Gemeinden, in Erfüllung der im normierten Verpflichtung die Wiederverwendung von Produkten und die Vorbereitung zur Wiederverwendung fördern, indem sie eine Abgabemöglichkeit für Gegenstände zur Verfügung stellt, die zur Wiederverwendung geeignet sind.