Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Einheitlicher Ansprechpartner und Behörde

Amt der Salzburger Landesregierung als einheitlicher Ansprechpartner

Das Amt der Salzburger Landesregierung übt außer seinen anderen Aufgaben auch die Funktion eines einheitlichen Ansprechpartners für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes aus.