2. Abschnitt
Einheitlicher Ansprechpartner und Behörde
Amt der Salzburger Landesregierung als einheitlicher Ansprechpartner
Das Amt der Salzburger Landesregierung übt außer seinen anderen Aufgaben auch die Funktion eines einheitlichen Ansprechpartners für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes aus.
