8. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.