Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Mitglieder des Stadtsenats

Die Mitglieder des Stadtsenats haben den Bürgermeister in der Ausübung seiner Funktion zu unterstützen. Sie haben die Geschäfte des eigenen Wirkungsbereichs, die er ihnen zuteilt, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen.