Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel VII

Das Ruster Stadtrecht wird mit dem Titel „Landesverfassungsgesetz, mit dem für die Freistadt Rust ein Statut erlassen wird (Ruster Stadtrecht 2003 - Ruster StR 2003)“ wiederverlautbart ( des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes).