Beachte: Die Anlage 1 enhält lediglich die im der Verordnung als Anlage 0 bezeichnete Detailkartenübersicht. Die Anlagen 1 bis 116 im Sinn dieser Verordnungsbestimmung, d.h. die 116 Detailkarten, wurden in acht weiteren Anlagen zusammengefasst. Die dargestellten Abweichungen von der Systematik haben dokumentationstechnischen Hintergrund und sind unvermeidlich.
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