Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das in der Anlage dargestellte rot umrandete Gebiet in der Marktgemeinde Zirl und in den Gemeinden Scharnitz und Seefeld wird zum Ruhegebiet erklärt (Ruhegebiet Eppzirl).

(2) Das Ruhegebiet hat eine Große von 3341 ha (33,41 km2).