Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das in der Anlage dargestellte rot umrandete Gebiet der Gemeinden Achenkirch und Eben am Achensee wird zum Ruhegebiet erklärt (Ruhegebiet Achental-West).

(2) Das Ruhegebiet hat eine Größe von 3812,25 ha (38,12 km2).